Krankenfahrten abrechnen, ohne Prozentgebühr.

Kassenfahrt ist Software für Taxi- und Mietwagenbetriebe, die Krankenfahrten nach § 302 SGB V mit den Kassen abrechnet. Ab 49 € im Monat pauschal, Zugang auf Anfrage.

Pos. 01Gebührenvergleich, Ihr Betrieb

Was Sie monatlich mit Krankenkassen abrechnen

18.400 €

Anteil vom Rechnungsbetrag, den Ihr Abrechnungszentrum nimmt

%

Bei 18.400 € Kassenumsatz im Monat und 3 % Gebühr sind das 552 €. Jeden Monat.

Prozentgebühr3 % von 18.400,00 €, pro Monat
552,00 €
Kassenfahrt pauschalEinstiegspreis, pro Monat
49,00 €
Unterschied pro Monat
503,00 €
Bleibt bei Ihnen pro Jahr
6.036,00 €

Rechenbeispiel. 3 % ist ein angenommener Wert.

Pos. 02

Wo Geld liegen bleibt

− 177,60 €

Neben der Gebühr kostet jede Absetzung. Die Kasse zahlt eine Fahrt nicht, wenn auf dem Schein oder in der Rechnung etwas fehlt oder falsch ist. So sieht ein ganz normaler September aus.

Beispieldaten: drei Absetzungen einer Krankenkasse im September 2026
FahrtGrund der AbsetzungFahrpreisZuzahlungabgesetzt
04.09.2026Hin und zurück, je 11,6 kmGenehmigung abgelaufenDialyse-Serie war bis 31.08. genehmigt, Folgegenehmigung fehlte2 × 38,40 €10,00 €− 66,80 €
11.09.2026Einzelfahrt, 3,8 kmFahrtbestätigung ohne UnterschriftVersicherte Person hat nicht gegengezeichnet21,40 €5,00 €− 16,40 €
19.09.2026Einzelfahrt, 38 kmVersichertennummer falschZahlendreher beim Abtippen vom Schein104,40 €10,00 €− 94,40 €
Abgesetzt im September202,60 €25,00 €− 177,60 €

Beispieldaten. Abgesetzt wird der Betrag, den die Kasse zahlen sollte: Fahrpreis abzüglich Zuzahlung.

§ 302 SGB V verlangt von Taxi- und Mietwagenbetrieben bei Krankenfahrten eine maschinenlesbare Abrechnung.

§ 303 Abs. 3 SGB V erlaubt den Kassen, bei Papierrechnungen die Nacherfassung zu berechnen, bis zu 5 % des Rechnungsbetrags.

9,6 Mrd. € gaben die gesetzlichen Kassen 2024 für Fahrkosten aus, rund 21 % davon für Taxi- und Mietwagenfahrten.

§ 61 SGB V regelt die Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.

Quelle Fahrkosten: KBV, Gesundheitsdaten „Krankentransport: Ausgaben und Fälle“, auf Basis der amtlichen GKV-Statistik KJ1 2024 des Bundesgesundheitsministeriums.

Pos. 03

Wie rechnet man Krankenfahrten mit Kassenfahrt ab?

66,80 €

Sie fotografieren den Transportschein. Kassenfahrt liest die Felder aus, prüft, was die Kasse sehen will, und rechnet die Zuzahlung. Am Monatsende gehen alle Fahrten gebündelt je Kasse per Datenträgeraustausch raus. Die sechs Markierungen zeigen, welches Feld welche Aufgabe auslöst.

  1. 1

    Schein fotografieren, Daten bestätigen

    Kasse, Name, Versichertennummer, Ziel und Zeitraum kommen aus dem Foto. Sie prüfen und bestätigen, statt abzutippen. Der Zahlendreher aus Pos. 02 fällt dabei auf.

  2. 2

    Zuzahlung und Quittung

    Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Die Software rechnet, Sie kassieren. Befreite Versicherte werden berücksichtigt, die Quittung gibt es als PDF oder zum Drucken.

  3. 3

    Serienfahrten

    Dialyse dreimal die Woche heißt ein Schein, viele Fahrten. Kassenfahrt legt die Serie an und rechnet jede Fahrt einzeln ab. Sammelfahrten mit mehreren Patienten teilt die Software nach Ihrem Kassenvertrag auf.

  4. 4

    Erinnerung vor Fristende

    Zwei Wochen vor Ende des Zeitraums sehen Sie, welche Serie eine Folgegenehmigung braucht. Fahrten ohne gültige Genehmigung werden markiert, bevor sie gefahren und abgerechnet sind.

  5. 5

    Vollständigkeit prüfen

    Arztstempel, Unterschrift, Genehmigung der Kasse und Fahrtbestätigung. Was fehlt, bleibt als offene Fahrt stehen und geht nicht in die Rechnung.

  6. 6

    Sammelrechnung je Kasse

    Taxi, Hin- und Rückfahrt, Ihre Vertragspreise: daraus wird eine Rechnungsposition. Am Monatsende eine Sammelrechnung pro Kasse, elektronisch nach § 302 SGB V, mit Begleitzettel für die Originalscheine.

Fahrten vom 22.09.2026Aus dem Schein ausgelesen, Beispieldaten
vollständig
Versicherte
Irmgard Stöver, 12.03.1941
Kasse
AOK Nordost
Versicherten-Nr.
S318402275
Fahrtziel
Dialysepraxis am Kanal
Art
Serienfahrt, 3× pro Woche
Hinfahrt, 11,6 km38,40 €
Rückfahrt, 11,6 km38,40 €
Zuzahlung 2 × 5,00 € (10 % wären 3,84 €)− 10,00 €
An die Kasse66,80 €
Sammelrechnung AOK Nordost, August 2026Beispieldaten
Bezahlt, 16 Fahrten1.063,80 €
Offen, 6 Fahrten406,80 €
Abgesetzt, Grund: Unterschrift fehlt65,80 €
23 Fahrten, übermittelt am 01.09.20261.536,40 €

Nach der Übermittlung ordnet Kassenfahrt Zahlungseingänge den Rechnungen zu. Absetzungen stehen mit Grund daneben, korrigierte Fahrten reichen Sie neu ein.

Pos. 04

Papier, Abrechnungszentrum oder Kassenfahrt

Papier kostet Porto, Zeit und nach § 303 SGB V unter Umständen bis zu 5 %. Ein Abrechnungszentrum nimmt Ihnen Arbeit ab und berechnet dafür einen Anteil vom Umsatz. Mit Kassenfahrt rechnen Sie selbst ab, zum festen Monatspreis.

Vergleich der Abrechnungswege für Krankenfahrten
 Papier und PostAbrechnungszentrumKassenfahrt
KostenPorto, Arbeitszeit, ggf. bis 5 % AbzugProzentgebühr vom Rechnungsbetragab 49 € im Monat, pauschal
ÜbermittlungPapierrechnungdurch den Dienstleisterselbst, elektronisch nach § 302 SGB V
Belege erfassenabtippenScheine einsendenFoto in der App
Prüfung vor Einreichungvon Handdurch den Dienstleister, nach Eingangdirekt nach der Fahrt
ZahlungsstatusKontoauszug durchsuchenlaut Abrechnungsavisje Rechnung und Kasse
Vorfinanzierungneinoft gegen Aufpreis möglichnein

Leistungen und Konditionen von Abrechnungszentren unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Tabelle beschreibt typische Merkmale, keine bestimmten Unternehmen.

Pos. 05

Was kostet Kassenfahrt?

ab 49,00 €

Kassenfahrt kostet ab 49 € im Monat, pauschal. Eine Prozentgebühr gibt es nicht: Wenn Sie mehr Krankenfahrten fahren, bleibt der Preis gleich. Der Tarif richtet sich nach der Zahl Ihrer Fahrzeuge, wir nennen ihn Ihnen im Gespräch. Zugang gibt es auf Anfrage über die Warteliste.

Grundpreis, pro Monat
ab 49,00 €
Anteil an Ihrem Kassenumsatz
0,00 €
Einrichtung Ihrer Vertragspreise
gemeinsam mit uns
Mindestlaufzeit
keine geplant
Bei 18.400 € Kassenumsatz
49,00 €

Tarif für größere Flotten kann über 49 € liegen. Ihre Daten können Sie jederzeit exportieren.

Nach Ihrer Anfrage

  1. Wir rufen Sie kurz unter der Nummer an, die Sie angeben, oder melden uns per E-Mail.
  2. Wir fragen nach, mit welchen Kassen Sie abrechnen, ob Ihr IK vorliegt und wie viele Fahrzeuge Krankenfahrten fahren.
  3. Sie bekommen den Tarif für Ihren Betrieb. Zahlungsdaten brauchen wir bis dahin nicht.
  4. Passt es, hinterlegen wir mit Ihnen IK und Vertragspreise je Kasse. Dann fotografieren Sie den ersten Schein.
Zugang anfragenunverbindlich

Keine Werbung, keine Weitergabe. Austragen per E-Mail genügt.

Eingang verbucht

Danke, Ihre Anfrage liegt bei uns.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Fragen vorab gern an [email protected].

Pos. 06

Was Kassenfahrt nicht kann

  • Keine Vorfinanzierung, kein FactoringWir zahlen nicht vor. Wer Factoring braucht, ist beim Abrechnungszentrum besser aufgehoben. Bei uns kommt das Geld direkt von der Kasse auf Ihr Konto.
  • Keine behaupteten ZertifizierungenWir verarbeiten Gesundheitsdaten in Rechenzentren in der EU und verschlüsseln die Übertragung. Ein Zertifikat nennen wir erst, wenn es vorliegt.
  • Kein KTW und kein RTWQualifizierter Krankentransport und Rettungsdienst haben eigene Verträge und Nachweise. Kassenfahrt ist für Taxi und Mietwagen gebaut.
  • IK und Kassenverträge beantragen Sie selbstKassenfahrt nutzt Ihr Institutionskennzeichen und Ihre Vertragspreise, stellt aber keine Anträge bei ARGE IK oder den Kassen.

Warum es Kassenfahrt gibt

In Gesprächen mit Taxi- und Mietwagenbetrieben kam immer wieder dieselbe Rechnung auf den Tisch: ein guter Monat bei den Krankenfahrten, und die Gebühr wächst einfach mit. Die Arbeit dahinter ist jeden Monat die gleiche, Schein prüfen, Zuzahlung rechnen, pro Kasse einreichen. Dafür sollte ein fester Preis reichen. Wir bauen Kassenfahrt zusammen mit Betrieben aus der Branche und fragen lieber einmal mehr nach, bevor wir etwas versprechen.

Gründer
Pos. 07

Häufige Fragen zur Abrechnung von Krankenfahrten

10 Fragen
07.1Wie rechne ich Krankenfahrten mit der Krankenkasse ab?

Sie brauchen eine gültige Verordnung (Transportschein, Muster 4), bei genehmigungspflichtigen Fahrten die Genehmigung der Kasse, eine Fahrtbestätigung und die Zuzahlung. Die Rechnung übermitteln Sie nach § 302 SGB V elektronisch an die Datenannahmestelle der Kasse. Die Original-Verordnungen gehen nach den Vorgaben der Kasse weiterhin per Post mit.

07.2Was ist ein Transportschein?

Umgangssprachlich die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4). Der Arzt verordnet darauf Grund, Ziel, Zeitraum und Art der Beförderung, zum Beispiel Taxi oder Mietwagen. Ohne diese Verordnung zahlt die Krankenkasse die Fahrt nicht.

07.3Brauche ich ein Institutionskennzeichen (IK)?

Ja. Wer mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, braucht ein Institutionskennzeichen, das die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) vergibt, und in der Regel einen Vertrag über Krankenfahrten mit der Kasse oder ihrem Verband. Kassenfahrt nutzt Ihr IK und Ihre Vertragspreise, beantragt beides aber nicht für Sie.

07.4Was verlangt § 302 SGB V von Taxi- und Mietwagenbetrieben?

§ 302 SGB V verpflichtet sonstige Leistungserbringer, dazu zählen Taxi- und Mietwagenbetriebe bei Krankenfahrten, ihre Abrechnung maschinenlesbar zu übermitteln. Wer auf Papier einreicht, dem können die Kassen nach § 303 Abs. 3 SGB V die Kosten der Nacherfassung berechnen, bis zu 5 % des Rechnungsbetrags.

07.5Wie hoch ist die Zuzahlung bei Krankenfahrten?

Nach § 61 SGB V zahlen Versicherte 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Versicherte mit Befreiungsbescheinigung zahlen nichts. Kassenfahrt rechnet die Zuzahlung aus und erstellt die Quittung.

07.6Welche Krankenfahrten muss die Krankenkasse vorher genehmigen?

Fahrten zu stationären Behandlungen sind in der Regel genehmigungsfrei. Fahrten zu ambulanten Behandlungen, etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, muss die Kasse grundsätzlich vorher genehmigen. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder Pflegegrad 4 oder 5 (bzw. 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) gilt die Genehmigung als erteilt. Maßgeblich sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des G-BA.

07.7Was kostet Kassenfahrt?

Kassenfahrt kostet ab 49 € im Monat, pauschal und ohne Prozentgebühr auf Ihren Rechnungsbetrag. Der genaue Tarif richtet sich nach der Zahl Ihrer Fahrzeuge, wir nennen ihn Ihnen im Gespräch. Zugang gibt es auf Anfrage über die Warteliste.

07.8Zahlt Kassenfahrt meine Fahrten vor?

Nein. Kassenfahrt ist Abrechnungssoftware, kein Factoring. Das Geld fließt direkt von der Krankenkasse auf Ihr Konto. Wer auf Vorfinanzierung angewiesen ist, ist bei einem Abrechnungszentrum mit Factoring besser aufgehoben.

07.9Kann ich mit Kassenfahrt auch Krankentransporte im KTW oder RTW abrechnen?

Nein. Kassenfahrt ist für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen gebaut. Qualifizierter Krankentransport (KTW) und Rettungsdienst (RTW) haben eigene Verträge, Preise und Nachweise und werden nicht abgedeckt.

07.10Wie werden die Gesundheitsdaten der Patienten geschützt?

Transportscheine enthalten Gesundheitsdaten. Kassenfahrt verarbeitet sie in Rechenzentren in der EU, verschlüsselt die Übertragung und ist DSGVO-konform geplant, mit Auftragsverarbeitungsvertrag für Ihren Betrieb. Zertifizierungen behaupten wir nicht, solange sie nicht vorliegen.

Stand 28.09.2026Grundlagen: § 60, § 61, § 302 SGB V, Krankentransport-Richtlinie des G-BADatenblatt mit allen Fakten