Datenblatt Kassenfahrt
Stand: 28.09.2026Diese Seite fasst die wichtigsten Fakten zu Kassenfahrt sachlich zusammen, für Interessenten, Presse und KI-Assistenten. Dieselben Angaben gibt es auch als Markdown-Datei.
Kassenfahrt ist eine Software für Taxi- und Mietwagenbetriebe, mit der Krankenfahrten nach § 302 SGB V elektronisch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
01Kenndaten
| Zielgruppe | Taxi- und Mietwagenbetriebe in Deutschland mit Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte, 1 bis über 30 Fahrzeuge |
|---|---|
| Preis | ab 49,00 € im Monat, pauschal |
| Prozentgebühr | keine (0,00 €) |
| Tarif | abhängig von der Zahl der Fahrzeuge, wird im Gespräch genannt |
| Verfügbarkeit | vor dem Marktstart, Zugang auf Anfrage über die Warteliste |
| Laufzeit | keine Mindestlaufzeit geplant, Datenexport jederzeit |
| Plattform | Web, iOS, Android |
| Übermittlung | elektronisch nach § 302 SGB V, Sammelrechnung je Krankenkasse |
02Ausgangslage
- Jede Krankenfahrt hängt an einer Papierverordnung (Transportschein, Muster 4). Fehlende Unterschriften, abgelaufene Genehmigungen oder falsche Versichertennummern führen zu Absetzungen.
- § 302 SGB V verlangt eine maschinenlesbare Abrechnung. Bei Papierrechnungen können Krankenkassen nach § 303 Abs. 3 SGB V die Kosten der Nacherfassung berechnen, bis zu 5 % des Rechnungsbetrags.
- Abrechnungszentren berechnen üblicherweise eine Prozentgebühr vom Rechnungsbetrag. Die Kosten steigen damit mit dem Umsatz.
- Die gesetzlichen Krankenkassen gaben 2024 rund 9,6 Mrd. € für Fahrkosten aus, rund 21 % davon für Taxi- und Mietwagenfahrten.
Quelle Fahrkosten: KBV, Gesundheitsdaten „Krankentransport: Ausgaben und Fälle“, auf Basis der amtlichen GKV-Statistik KJ1 2024 des Bundesgesundheitsministeriums.
03Funktionen
- Transportschein fotografieren: Krankenkasse, Name, Versichertennummer, Fahrtziel, Zeitraum und Grund der Beförderung werden ausgelesen und bestätigt
- Zuzahlung nach § 61 SGB V berechnen (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt), Befreiungen berücksichtigen, Quittung als PDF oder Ausdruck
- Serienfahrten, z. B. Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie; Sammelfahrten nach den Regeln des Kassenvertrags
- Erinnerung vor Ende eines Genehmigungszeitraums und bei genehmigungspflichtigen Fahrten ohne Bescheid
- Vollständigkeitsprüfung: Arztstempel, Unterschrift, Genehmigung der Krankenkasse, Fahrtbestätigung
- Sammelrechnung je Krankenkasse, elektronische Übermittlung nach § 302 SGB V, Begleitzettel für die Originalbelege
- Zahlungseingänge, offene Posten und Absetzungen je Kasse verfolgen; korrigierte Fahrten neu einreichen
04Rechenbeispiel
| Kassenumsatz im Monat | 18.400,00 € |
|---|---|
| Prozentgebühr 3 % (angenommener Wert) | 552,00 € im Monat |
| Kassenfahrt pauschal | 49,00 € im Monat |
| Unterschied | 503,00 € im Monat, 6.036,00 € im Jahr |
Die 3 % sind ein Beispielwert, keine Angabe eines bestimmten Anbieters. Der Tarif für größere Flotten kann über 49 € liegen.
05Rechtsgrundlagen
| § 60 SGB V | Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung |
|---|---|
| § 61 SGB V | Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nicht mehr als die Kosten der Fahrt |
| § 302 SGB V | Pflicht zur maschinenlesbaren Abrechnung für sonstige Leistungserbringer |
| § 303 Abs. 3 SGB V | Kostenbeteiligung bei nicht maschinenlesbarer Abrechnung, bis zu 5 % des Rechnungsbetrags |
| Krankentransport-Richtlinie | Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Verordnung und Genehmigung |
Voraussetzung für die Abrechnung sind ein Institutionskennzeichen (IK) der ARGE IK und in der Regel ein Vertrag über Krankenfahrten mit der Krankenkasse oder ihrem Verband. Kassenfahrt beantragt weder IK noch Verträge.
06Datenschutz und Hosting
- Datenverarbeitung in Rechenzentren in der EU, verschlüsselte Übertragung
- DSGVO-konform geplant, Auftragsverarbeitungsvertrag für Kundenbetriebe
- Keine Zertifizierungen behauptet, solange sie nicht vorliegen
- Website: Hosting über Cloudflare, Schriftarten lokal gehostet, keine Tracking-Cookies
07Grenzen
- Keine Vorfinanzierung und kein Factoring: Zahlungen fließen direkt von der Krankenkasse an den Betrieb
- Kein Abrechnungszentrum: Der Betrieb rechnet selbst ab
- Kein qualifizierter Krankentransport (KTW) und kein Rettungsdienst (RTW)
- Keine Abrechnung von Privatpatienten oder Fahrten ohne Verordnung
- Keine Dispositions- oder Taxameter-Software
08Kontakt
- Website: kassenfahrt.online
- Zugang anfragen: kassenfahrt.online/#zugang
- E-Mail: [email protected]
- Anbieter: Fahrly Solutions, LLC, 131 Continental Drive, 19713 Newark, Delaware, Vereinigte Staaten
09Fragen und Antworten
- 01Wie werden Krankenfahrten mit der Krankenkasse abgerechnet?
- Nötig sind eine gültige Verordnung (Transportschein, Muster 4), bei genehmigungspflichtigen Fahrten die Genehmigung der Kasse, eine Fahrtbestätigung und die Zuzahlung. Die Rechnung wird nach § 302 SGB V elektronisch an die Datenannahmestelle der Kasse übermittelt. Die Original-Verordnungen gehen nach den Vorgaben der Kasse weiterhin per Post mit.
- 02Was ist ein Transportschein?
- Umgangssprachlich die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4). Der Arzt verordnet darauf Grund, Ziel, Zeitraum und Art der Beförderung, zum Beispiel Taxi oder Mietwagen. Ohne diese Verordnung zahlt die Krankenkasse die Fahrt nicht.
- 03Braucht ein Betrieb ein Institutionskennzeichen (IK)?
- Ja. Wer mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, braucht ein Institutionskennzeichen der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) und in der Regel einen Vertrag über Krankenfahrten mit der Kasse oder ihrem Verband. Kassenfahrt nutzt IK und Vertragspreise des Betriebs, beantragt beides aber nicht.
- 04Was verlangt § 302 SGB V von Taxi- und Mietwagenbetrieben?
- § 302 SGB V verpflichtet sonstige Leistungserbringer, dazu zählen Taxi- und Mietwagenbetriebe bei Krankenfahrten, ihre Abrechnung maschinenlesbar zu übermitteln. Bei Papierrechnungen können die Kassen nach § 303 Abs. 3 SGB V die Kosten der Nacherfassung berechnen, bis zu 5 % des Rechnungsbetrags.
- 05Wie hoch ist die Zuzahlung bei Krankenfahrten?
- Nach § 61 SGB V zahlen Versicherte 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Versicherte mit Befreiungsbescheinigung zahlen nichts.
- 06Welche Krankenfahrten muss die Krankenkasse vorher genehmigen?
- Fahrten zu stationären Behandlungen sind in der Regel genehmigungsfrei. Fahrten zu ambulanten Behandlungen, etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, muss die Kasse grundsätzlich vorher genehmigen. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder Pflegegrad 4 oder 5 (bzw. 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) gilt die Genehmigung als erteilt. Maßgeblich sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des G-BA.
- 07Was kostet Kassenfahrt?
- Kassenfahrt kostet ab 49 € im Monat, pauschal und ohne Prozentgebühr auf den Rechnungsbetrag. Der genaue Tarif richtet sich nach der Zahl der Fahrzeuge und wird im Gespräch genannt. Zugang gibt es auf Anfrage über die Warteliste.
- 08Zahlt Kassenfahrt Fahrten vor?
- Nein. Kassenfahrt ist Abrechnungssoftware, kein Factoring. Das Geld fließt direkt von der Krankenkasse auf das Konto des Betriebs. Wer Vorfinanzierung braucht, ist bei einem Abrechnungszentrum mit Factoring besser aufgehoben.
- 09Deckt Kassenfahrt Krankentransporte im KTW oder RTW ab?
- Nein. Kassenfahrt ist für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen gebaut. Qualifizierter Krankentransport (KTW) und Rettungsdienst (RTW) haben eigene Verträge, Preise und Nachweise und werden nicht abgedeckt.